Online-Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

RSK_VORL_0004_ELSTER

20230727 - 1. Version

 

Hinweise zum Datenschutz

Gebühren

Für die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis fallen folgende Gebühren an. Sie erhalten nach der Bearbeitung einen Gebührenbescheid.

Grundlage ist die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO) des Landes Nordrhein-Westfalen.

Tarifstelle Amtshandlung Gebühr
3.1.5.6.3 Textliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis 50,00 Euro je Baulast,
höchstens 200,00 Euro je Grundstück
3.1.5.6.4 Textliche Auskunft darüber, dass kein Baulastenblatt besteht 30,00 Euro je Grundstück

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Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.

Grundstücksbeschreibung

Hinweis: Die Städte im Rhein-Sieg-Kreis haben eigene Bauaufsichtsämter.

Das notwendige berechtige Interesse an der Baulastauskunft besteht, da

Hinweise:

  • Maximale Dateigröße: 5MB, zugelassene Dateiformate: jpg, jpeg, png, pdf
  • Über das grüne Plussymbol können Sie weitere Dateien hinzufügen.

Über das grüne Plussymbol können Sie ein weiteres Grundstück hinzufügen.

Hinweis:

Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel ca. zwei Wochen.

Impressum
Datenschutz

 

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