Online-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Für die Durchführung dieser Onlinedienstleistung benötigen Sie ein Konto bei der BundID. Hier ist eine Anmeldung mit Benutzername und Passwort ausreichend.

Minderjährige Antragstellende müssen auf Grund der beschränkten Geschäftsfähigkeit eine unterschriebene Erklärung eines Sorgeberechtigten in der Online-Belehrung hochladen. Bitte verwenden Sie dafür diesen >>Vordruck (PDF).

Gebührenpflichtige Erstbelehrung

 

Die Gebühr in Höhe von 20,00 Euro ist direkt online zu bezahlen. 

 

Die Belehrungsbescheinigung erhalten Sie unmittelbar nach der Bezahlung digital ausgestellt.

 

 

Antrag gebührenfreie Erstbelehrung

 

Voraussetzung:

- Kostenübernahmeerklärung >>Vordruck (PDF)

- Empfänger von Leistungen nach ALG II (Hartz IV) sind.

 

 

Duplikat

 

Duplikate können nur für Personen ausgestellt werden, die durch das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises belehrt wurden.

 

Die Gebühr in Höhe von 5,00 Euro ist nach positiver Prüfung Ihres Antrags online zu bezahlen. 

Sammelmeldung für Schulen/Betriebe

 

Der Versand der Belehrungsbescheinigungen erfolgt gesammelt auf dem Postweg an die Schule/den Betrieb oder optional an den Schüler und Schülerinnen bzw. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen direkt.

 

Belehrungsfilm

 

Der Belehrungsfilm steht nur Personen zur Verfügung, die über Ihre Schule/Ihren Betrieb online angemeldet wurden. Die Belehrungsbescheinigung erhalten Sie von Ihrer Schule/von Ihrem Betrieb.