Online-Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 15 DSchG für Nachforschungen unter Einsatz von Metallsonden

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Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.

Bescheid

Mit Ihrer Einwilligung kann Ihnen nach der Bearbeitung des Vorgangs ein elektronischer Bescheid zum Abruf im Postfach Ihrer BundID bereitgestellt werden. Sie werden spätestens an dem Tag, an dem der Bescheid zum Abruf bereitgestellt wird, über die zuvor von Ihnen anzugebende Benachrichtigungsadresse über die Möglichkeit des Abrufs informiert. Dann gilt der Bescheid am dritten Tag nach Bereitstellung zum Abruf als bekanntgegeben. An die Bekanntgabe sind Folgen geknüpft, unter anderem werden Widerspruchs- oder Klagefristen in Gang gesetzt. Bitte beachten Sie dies auch bei der Wahl Ihrer Benachrichtigungsadresse, denn bereits an dieser Stelle kann das Risiko, von der Bereitstellung zum Abruf verspätete oder gar keine Kenntnis zu erlangen, verringert werden. Es ist gerade nicht entscheidend, ob sie den Bescheid auch tatsächlich abrufen und speichern. Die Einwilligung ist mit Wirkung für die Zukunft widerruflich. Die Wahl einer anderen Bekanntgabeform liegt im Ermessen der Behörde.

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