Unterhaltstitel (Unterhaltsfestsetzungsbeschluss, Unterhaltsverpflichtungsurkunde, gerichtlicher Vergleich über den Unterhalt, o.ä.)
In einem Unterhaltstitel geht es darum, den Unterhalt für ein Kind festzulegen. Ein Elternteil verpflichtet sich dabei, Unterhalt für das Kind zu zahlen. Das macht der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, bekommt den Unterhalt. Man kann den Unterhaltstitel beim Jugendamt beantragen. Es gibt auch Titel, die einen Elternteil gegen seinen Willen verpflichten, Unterhalt zu zahlen.
Antrag auf Unterhaltsfestsetzung.
Mit dem Antrag auf Unterhaltsfestsetzung wird schnell und einfach geklärt, dass dem Kind Unterhalt zusteht. Meistens ist es der Beistand oder die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt des Kindes, der beim Amtsgericht den Antrag auf Unterhaltsfestsetzung stellt.