Online Unterhaltsvorschuss

Finanzielle Hilfen für Kinder von Alleinerziehenden

Sie sind alleinerziehend und der andere Elternteil zahlt keinen oder zu wenig Unterhalt? Es ist möglich, dass Ihr Kind Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat. Dieser hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern.

 

Für die Inanspruchnahme des Unterhaltsvorschusses müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

 

Klicken Sie auf „Schnell-Check starten“ und prüfen Sie, ob Ihr Kind die Voraussetzungen für eine Beantragung erfüllt

Schnell-Check zum Unterhaltsvorschuss

Um Unterhaltsvorschuss zu bekommen, müssen Sie und Ihr Kind ein paar Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigsten Voraussetzungen werden unten abgefragt.

 

Sie können den Antrag auch stellen, wenn Sie bei einer oder mehreren Antworten keinen Haken gesetzt haben. Der Antrag wird dann aber wahrscheinlich abgelehnt.

Bitte wählen Sie alles aus, was auf Sie zutrifft.

Ihr Kind kann wahrscheinlich keinen Unterhaltsvorschuss erhalten, da

- Sie nicht alleinerziehend sind

- Sie mit Ihrem Kind nicht in Deutschland leben und

- der andere Elternteil ausreichend Unterhalt zahlt

Ihr Kind ist bereits über 18 Jahre alt. Daher hat es keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Online-Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

RSK_VORL_0003_BundID

20230720 - Workflow - Fehlercodes E-Mail

20230727 - Workflow - Inhalt Text-Nachricht an BundID geändert

20230801 - 3 Grafiken BundID ausgetauscht

20230911 - Datenschutzerklärung ausgetauscht (ohne V1.0, blank)23

20231031 - BundID Postkorb und Basis Registrierung only

20231211 - JS - Straße/Hausnummer trennen, Komma entfernen

Hinweise zum Datenschutz

Merkblatt zum UVG

>>Link zum Merkblatt

Unterlagen für diesen Online-Antrag

Entsprechend Ihrer Lebenssituation sowie der Situation Ihres Kindes benötigen Sie für diesen Online-Antrag verschiedene Unterlagen in der digitaler Form.

 

Bitte überpüfen Sie vor Beginn dieses Antrags, ob die Unterlagen (wenn zutreffend) Ihnen vorliegen:

  • N1: Geburtsurkunde 
  • N2: Leistungsbescheid  Sozialleistungsträger (Bürgergeld/Sozialhilfe)
  • N3: Leistungsbescheid über Kindergeldbezug im Ausland 
  • N4: Leistungs- oder Ablehnungsbescheid Waisenrente
  • N5: Leistungsbescheid Schadensersatz oder Abfindung
  • N6: Aufenthaltstitel 
  • N7: Nachweis über das Getrenntleben (anwaltliches Schreiben oder eine selbst geschriebene Erklärung über die Trennung) 
  • N8: Nachweis über den Aufenthalt 
  • N9: Nachweis über die Anerkennung der Vaterschaft oder gerichtlicher Beschluss über die Vaterschaftsfeststellung 
  • N10: Nachweis über den gerichtlichen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft 
  • N11: Antrag auf Unterhaltsfestsetzung 
  • N12: Nachweis des Vergleichs 
  • N13: Unterhaltstitel 
  • N14: Mahnung 
  • N15: Bescheinigung Jugendamt 
  • N16: Strafanzeige 
  • N17: Nachweis der Bemühungen zum Aufenthalt 
  • N18: Nachweis der anderen Bemühungen 
  • N19: Ablehnender Bescheid der Kindergeldkasse
  • N20: Nachweis über die erfolgte Antragstellung auf Kindergeld 

Bei Kindern zwischen 12 bis 17 Jahren werden zusätzlich folgende Unterlagen (wenn zutreffend) in digitaler Form benötigt:

  • N1: Leistungsbescheid Sozialleistungsträger (Bürgergeld/Sozialhilfe)
  • N2: Schulbescheinigung 
  • N3: Nachweis der Kapitalerträge des Kindes
  • N4: Nachweis der Einnahmen des Kindes aus Vermietung und Verpachtung
  • N5: Nachweis der Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit des Kindes aus Gewerbe oder Land- und Forstwirtschaft
  • N6: Nachweis über Ausbildungsgehalt des Kindes
  • N7: Nachweis über Lohnersatzleistungen des Kindes
  • N8: Studienbescheinigung
  • N9: Nachweis über den Freiwilligendienst und den Taschengeldbezug des Kindes

Bescheid

Mit Ihrer Einwilligung kann Ihnen nach der Bearbeitung des Vorgangs ein elektronischer Bescheid zum Abruf im Postfach Ihrer BundID bereitgestellt werden. Sie werden spätestens an dem Tag, an dem der Bescheid zum Abruf bereitgestellt wird, über die zuvor von Ihnen anzugebende Benachrichtigungsadresse über die Möglichkeit des Abrufs informiert. Dann gilt der Bescheid am dritten Tag nach Bereitstellung zum Abruf als bekanntgegeben. An die Bekanntgabe sind Folgen geknüpft, unter anderem werden Widerspruchs- oder Klagefristen in Gang gesetzt. Bitte beachten Sie dies auch bei der Wahl Ihrer Benachrichtigungsadresse, denn bereits an dieser Stelle kann das Risiko, von der Bereitstellung zum Abruf verspätete oder gar keine Kenntnis zu erlangen, verringert werden. Es ist gerade nicht entscheidend, ob sie den Bescheid auch tatsächlich abrufen und speichern. Die Einwilligung ist mit Wirkung für die Zukunft widerruflich. Die Wahl einer anderen Bekanntgabeform liegt im Ermessen der Behörde.

Anmeldung

Bitte melden Sie sich mit Ihrer BundID an. Für diese Online-Dienstleistung benötigen Sie die Basisregistrierung.

1. Angaben zum Kind, für das die Leistungen beantragt werden

(N1) Geburtsurkunde 

Hinweise:

  • Maximale Dateigröße: 5MB, zugelassene Dateiformate: jpg, jpeg, png, pdf
  • Über das grüne Plussymbol können Sie weitere Dateien hinzufügen.

1.1 Persönliche Daten

(N6) Niederlassungserlaubnis

Hinweise:

  • Maximale Dateigröße: 5MB, zugelassene Dateiformate: jpg, jpeg, png, pdf
  • Über das grüne Plussymbol können Sie weitere Dateien hinzufügen.

(N6) Aufenthaltstitel 

Hinweise:

  • Maximale Dateigröße: 5MB, zugelassene Dateiformate: jpg, jpeg, png, pdf
  • Über das grüne Plussymbol können Sie weitere Dateien hinzufügen.

1.2 Wohnverhältnisse

1.3 Mitbetreuung durch den anderen Elternteil

Wie viele Stunden betreut der andere Elternteil Ihr Kind an den einzelnen Wochentagen?

Ihr Kind ist bereits über 18 Jahre alt. Daher hat es keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

1. Angaben zum Kind, für das die Leistungen beantragt werden

1.4 Geheimhaltungsinteresse

1.5 Rechtliche Vertretung

1.6 Bezug von Sozialleistungen (Nur auszufüllen, wenn Ihr Kind Sozialleistungen erhält)

(N2) Upload Leistungsbescheid Sozialhilfeträger (Bürgergeld/Sozialhilfe)

Hinweise:

  • Maximale Dateigröße: 5MB, zugelassene Dateiformate: jpg, jpeg, png, pdf
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1.7 Kindergeld oder kindergeldähnliche Leistungen aus dem Ausland

N19: Ablehnender Bescheid der Kindergeldkasse 

Hinweise:

  • Maximale Dateigröße: 5MB, zugelassene Dateiformate: jpg, jpeg, png, pdf
  • Über das grüne Plussymbol können Sie weitere Dateien hinzufügen.

(N20) Nachweis über die erfolgte Antragstellung auf Kindergeld 

Hinweise:

  • Maximale Dateigröße: 5MB, zugelassene Dateiformate: jpg, jpeg, png, pdf
  • Über das grüne Plussymbol können Sie weitere Dateien hinzufügen.

(N3) Leistungsbescheid über Kindergeldbezug im Ausland

Hinweise:

  • Maximale Dateigröße: 5MB, zugelassene Dateiformate: jpg, jpeg, png, pdf
  • Über das grüne Plussymbol können Sie weitere Dateien hinzufügen.

1. Angaben zum Kind, für das die Leistungen beantragt werden

1.8 Waisenbezüge

(N4) Leistungs- oder Ablehnungsbescheid Waisenrente 

Hinweise:

  • Maximale Dateigröße: 5MB, zugelassene Dateiformate: jpg, jpeg, png, pdf
  • Über das grüne Plussymbol können Sie weitere Dateien hinzufügen.

1.9 Schadenersatzleistungen oder einmalige Abfindung

(N5) Leistungsbescheid Schadensersatz oder Abfindung

Hinweise:

  • Maximale Dateigröße: 5MB, zugelassene Dateiformate: jpg, jpeg, png, pdf
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1.10 Früherer Unterhaltsvorschussbezug

2. Angaben zum antragstellenden Elternteil

2.1 Persönliche Daten

2.2 Adresse

2.3 Gesetzliche Vertretung

Ich werde vertreten durch:

2. Angaben zum antragstellenden Elternteil

2.4 Familienstand

(N7) Nachweis über das Getrenntleben (anwaltliches Schreiben oder eine selbst geschriebene Erklärung über die Trennung) 

Hinweise:

  • Maximale Dateigröße: 5MB, zugelassene Dateiformate: jpg, jpeg, png, pdf
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(N8) Nachweis über den Aufenthalt 

Hinweise:

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(N16) Strafanzeige 

Hinweise:

  • Maximale Dateigröße: 5MB, zugelassene Dateiformate: jpg, jpeg, png, pdf
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2.5 Bankverbindung

3. Angaben zum anderen Elternteil

3.1 Persönliche Angaben

3.2 Einkünfte aus Arbeit

3.3 Weitere Einkünfte

3. Angaben zum anderen Elternteil

3.4 Krankenversicherung

Bitte machen Sie, soweit wie möglich, Angaben zur Krankenkasse des anderen Elternteils

3.5 Ausbildung/Studium

3.6 Vermögen

3. Angaben zum anderen Elternteil

3.7 Weitere Kinder

3.8 Unterhaltszahlungen

3.9 Gesetzliche Vertretung

Der andere Elternteil wird vertreten von:

4. Angaben zur Elternschaft

4. Angaben zur Elternschaft

Ihr Kind ist nicht ehelich geboren:

(N9) Nachweis über die Anerkennung der Vaterschaft oder gerichtlicher Beschluss über die Vaterschaftsfeststellung 

Hinweise:

  • Maximale Dateigröße: 5MB, zugelassene Dateiformate: jpg, jpeg, png, pdf
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(N10) Nachweis über den gerichtlichen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft

Hinweise:

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Wer ist der leibliche Vater des Kindes?

5. Angaben zum Unterhalt

Unterhaltstitel (Unterhaltsfestsetzungsbeschluss, Unterhaltsverpflichtungsurkunde, gerichtlicher Vergleich über den Unterhalt, o.ä.) 


In einem Unterhaltstitel geht es darum, den Unterhalt für ein Kind festzulegen. Ein Elternteil verpflichtet sich dabei, Unterhalt für das Kind zu zahlen. Das macht der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, bekommt den Unterhalt. Man kann den Unterhaltstitel beim Jugendamt beantragen. Es gibt auch Titel, die einen Elternteil gegen seinen Willen verpflichten, Unterhalt zu zahlen. 
Antrag auf Unterhaltsfestsetzung.


Mit dem Antrag auf Unterhaltsfestsetzung wird schnell und einfach geklärt, dass dem Kind Unterhalt zusteht. Meistens ist es der Beistand oder die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt des Kindes, der beim Amtsgericht den Antrag auf Unterhaltsfestsetzung stellt. 

5.1 Unterhaltstitel

(N11) Antrag auf Unterhaltsfestsetzung

Hinweise:

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(N12) Nachweis des Vergleichs 

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(N13) Unterhaltstitel 

Hinweise:

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5.2 Frühere Unterhaltszahlungen

Wann waren die letzten 3 Unterhaltszahlungen und wie hoch waren sie?

5. Angaben zum Unterhalt

5.3 Unterhaltsvorauszahlungen

Für welchen Zeitraum ist die Vorauszahlung gedacht?

5.4 Bemühungen

(N14) Mahnung 

Hinweise:

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(N15) Bescheinigung Jugendamt 

Hinweise:

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(N16) Strafanzeige 

Hinweise:

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(N17) Nachweis der Bemühungen zum Aufenthalt 

Hinweise:

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(N18) Nachweis der anderen Bemühungen 

Hinweise:

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6.Angaben zu weiteren gemeinsamen Kindern

6. Haben Sie weitere gemeinsame Kinder mit dem anderen Elternteil?

Anlage - Ergänzende Angaben zum Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für Kinder ab 12 Jahren

1. Angaben zum Kind, für das die Leistungen beantragt werden

(N1) Leistungsbescheid Sozialleistungsträger (Bürgergeld/Sozialhilfe)

Hinweise:

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2. Zusätzliche Angaben, wenn das Kind 15, 16 oder 17 Jahre alt ist

Das Abschlusszeugnis wird voraussichtlich erteilt am

Erklärung

Erklärung des antragstellenden Elternteils

Zwischenspeichern

Sie erhalten im Anschluss eine Nachricht an Ihr Postfach der BundID mit einem verschlüsselten Link. Ihre gespeicherten Daten werden automatisch nach 7 Tagen gelöscht. 

 

Impressum
Datenschutz

 

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