Online-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

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Hinweise zum Datenschutz

Bitten vereinbaren Sie einen Vorort-Termin per E-Mail: belehrung@rhein-sieg-kreis.de

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Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.

Hinweis

Ansonsten kann Ihnen die Belehrungsbescheinigung nicht ausgestellt werden.

Erklärung Sorgeberechtigte

 

Minderjährige Antragstellende müssen auf Grund der beschränkten Geschäftsfähigkeit eine unterschriebene Erklärung eines Sorgeberechtigten in der Online-Belehrung hochladen. Bitte verwenden Sie dafür diesen >>Vordruck (PDF).

Belehrungsfilm (Teil 1/3) NEU

Am Ende des Videos erscheint eine drei-stellige Zahl. Bitte schauen Sie den Film bis zum Ende und geben Sie die Zahl anschließend hier ein.

Fragen zum Film (1/3)

Die Antworten sind nicht korrekt.

Belehrungsfilm (Teil 2/3)

Am Ende des Videos erscheint eine drei-stellige Zahl. Bitte schauen Sie den Film bis zum Ende und geben Sie die Zahl anschließend hier ein.

Fragen zum Film (2/3)

Die Antworten sind nicht korrekt.

Belehrungsfilm (Teil 3/3)

Am Ende des Videos erscheint eine drei-stellige Zahl. Bitte schauen Sie den Film bis zum Ende und geben Sie die Zahl anschließend hier ein.

Fragen zum Film 3/3

Die Antworten sind nicht korrekt.

Fragen zum Film 3/3

Die Antworten sind nicht korrekt.

Wie geht es nach dem Bezahlen weiter?

Nach dem erfolgreichen Bezahlen wird Ihnen die Belehrungsbescheinigung mit Zahlbeleg in Ihr Postfach der BundID übermittelt.

Bitte kontrollieren Sie bei Zahlungsabbrüchen unbedingt Ihr Postfach der BundID bevor Sie die Zahlung erneut durchführen.

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