Online-Antrag für Reitkennzeichen mit aktuellen Jahresaufklebern (Neuantrag)

RSK_VORL_0003_BundID

20230720 - Workflow - Fehlercodes E-Mail

 

Hinweise zum Datenschutz

Informationen

Informationen
Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet oder ein Pferd führt, muss ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes Kennzeichen (mit gültigen Jahresaufklebern) führen.

 

Reitabgabe:
Die Reitabgabe wird pro Kalenderjahr erhoben. Sie ist für die Unterhaltung von Reitwegen und zur Abgeltung möglicher Ersatzansprüche von Grundstückseigentümern bestimmt. Sie beträgt z. Zt. je Kennzeichensatz und Kalenderjahr 25,00 € für Privatpersonen und 75,00 € für Reiterhöfe zuzüglich Verwaltungsgebühren und Auslagen. Der Gesamtbetrag wird jährlich neu festgesetzt.

Gebühren für 2024:

Ihre Daten aus der BundID

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Daten zum Antrag

Hinweis
Sollten Sie die Aufkleber im Folgejahr nicht mehr benötigen, müssen Sie dies bis zum 1. November des aktuellen Jahres mittels Online Veränderungsanzeige oder schriftlich dem Rhein-Sieg-Kreis mitteilen.