Hinweis- und Beschwerdeportal der Heimaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises 

 

Die Heimaufsicht (WTG-Behörde) des Rhein-Sieg-Kreises ist zuständig für alle Wohn- und Betreuungsangebote, die sich im Rhein-Sieg-Kreis befinden, und in den Geltungsbereich des Wohn- und Teilhabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (WTG NRW) fallen. 

Alle dem Rhein-Sieg-Kreis zugehörigen Pflegeeinrichtungen, Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung, Tagespflegen und Wohngemeinschaften, sofern der dort tätige ambulante Dienst bestimmenden Einfluss hat, werden in regelmäßigen Abständen hinsichtlich der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nach dem WTG NRW überprüft. Bei Hinweisen oder Beschwerden werden je nach Beschwerdeinhalt auch anlassbezogene Prüfungen durchgeführt. Regelmäßige und anlassbezogene Prüfungen finden immer unangekündigt statt. 

 

Die Heimaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises bietet Ihnen ein "Hinweis- und Beschwerdeportal" an, um Ihre Hinweise und Beschwerden schnell und komfortabel mitzuteilen. Hier haben Sie auch die Möglichkeit, Beschwerden anonym darzulegen oder allgemeine Hinweise an die Heimaufsicht weiterzuleiten. 

 

Bitte stellen Sie Ihre Beschwerde bzw. Ihren Hinweis so detailliert wie möglich dar. Hierbei ist es hilfreich, wenn Sie alle relevanten Informationen wie Namen der beteiligten Personen, Wohnbereich/Zimmernummer oder Zeitangaben angeben, da nur durch eine zeitnahe und verständlich geschilderte Beschwerde eine angemessene Überprüfung des Sachverhalts durch die Heimaufsicht möglich ist. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Beseitigung des Mangels umso schneller bewerkstelligt werden kann, je früher dieser bekannt wird. Zögern Sie also nicht, von der hier gebotenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, wenn Sie ernsthafte Anliegen vortragen wollen. Je schneller ein sich entwickelndes Problem oder eine Sorge klar benannt wird, desto schneller kann Abhilfe geschaffen werden. In diesem Zuge bitte ich ebenfalls zu beachten, dass zwar die Möglichkeit zur Mitteilung einer anonymen Beschwerde gegeben ist, jedoch hier auch deutlich auf die Vorteile der freiwilligen Angabe Ihrer Kontaktdaten verwiesen wird. Dies würde möglicherweise notwendige Rückfragen ermöglichen und die vorzunehmenden Prüfungen noch zielgerichteter und effektiver werden lassen.

 

Füllen Sie die nachfolgenden Angaben aus und tragen Sie Ihren Hinweis bzw. Ihre Beschwerde in das vorgesehene Textfeld ein. Ihre Angaben sind für Dritte nicht sichtbar, sondern werden per Mail an die Heimaufsicht weiterleitet. 


Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet.

Geben Sie hier den Namen und die Anschrift des betroffenen Wohn- und Betreuungsangebotes an:
Ihr Anliegen:

Es können auch mehrere Kategorien ausgewählt werden.

Angabe Ihrer Kontaktdaten (freiwillig):
Bestätigung Ihrer Angaben und Datenschutzhinweise:

Eine Eingangsbestätigung ist aus technischen Gründen nicht möglich. Nach dem erfolgreichen Versenden der Beschwerde, wird Ihnen eine Zusammenfassung Ihrer Angaben als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Bitte laden Sie diese herunter. Wir bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung!

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Heimaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises

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